plattform psyche - zur psychosozialen Versorgung der Steiermark
Stationäre Psychiatrie
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Psychiatrische und psychosoziale Versorgung ist gekennzeichnet durch ein Mischsystem unterschiedlicher Anbieter sowohl im Gesundheits- als auch im Sozialbereich. Sie umfasst ein sehr bereites Feld an Leistungsangeboten, die von der Beratung belasteter Personen im Vorfeld psychiatrischer Erkrankungen bis hin zur stationären und ambulanten Betreuung psychiatrischer Patienten reichen.

Seit dem Ende der 70er Jahre sind auch in Österreich Bestrebungen im Gange, die psychiatrische Versorgung der Bevölkerung in diesem Sinn zu reformieren.Inhalt und Ziel dieser Bemühungen war und ist es, ein flächendeckendes integriertes Versorgungssystem aufzubauen, in dem sich stationäre und ambulante Einrichtungen ergänzen. Dabei haben sich Grundprinzipien herauskristallisiert, die die Wohnort- und Lebenskontextnähe der psychiatrischen Betreuung und die Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung sozialer Eingliederung psychisch Kranker in das Alltagsleben anstreben.Im Jahr 1992 wurden vom Gesundheitsressort unter intensiver Teilnahme von Experten aus ganz Österreich „Empfehlungen für die zukünftige psychiatrische Versorgung der Bevölkerung Österreichs“ erarbeitet, die umfassende Funktionsbeschreibungen der für die psychiatrische Versorgung erforderlichen Dienstleistungen anbieten.

Hervorzuheben ist an dieser Stelle ein gesundheitspolitisches Ziel, das in diesen Leitlinien formuliert wird:
„Für psychisch Kranke und Behinderte besteht noch vielfach eine rechtliche, medizinische und soziale Benachteiligung. Es soll eine Versorgungsqualität erreicht werden, wie sie für körperlich Kranke selbstverständlich ist.“
Im Jahr 1998 erstellte eine Arbeitsgruppe, mit führenden Experten der Steiermark unter der redaktionellen Leitung der Rechtsabteilung 12 eine Struktur für die künftige psychosoziale Versorgung der Steiermark, die dem Idealbild der Versorgung aus damaliger Sicht entsprach.Sie wurde als „Konzept für die psychosoziale Versorgung der Steiermark“ publiziert und am 9.6.1998 vom Landtag beschlossen.
Sowohl aus den genannten Empfehlungen der österreichischen Sanitätsverwaltung aus 1992, als auch aus dem Steirischen Psychiatriekonzept lassen sich Kriterien der Gestaltung ableiten, die, die Strukturqualität der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung – auch für den stationären Bereich – beschreiben. So misst sich die Qualität der psychiatrischen Versorgung daran, wieweit es gelingt, diese so zu gestalten, dass sie – neben zahlreichen anderen Forderungen – dezentral angeboten wird.
Im Jahr 1999 wurde das Österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen von Seiten des Strukturfonds beauftragt, Leitlinien über den strukturellen Bedarf in der psychiatrischen Versorgung zu erarbeiten. Auch in diesem Werk heißen die Schlagworte zu der schon eingangs formulierten Zielsetzung:

  • Ambulant vor stationär
  • Gemeindenähe und –Integration
  • Regionalisierung, Vernetzung, Versorgungsverpflichtung

Aktuell bestehen alle Angebote stationärer psychiatrischer Versorgung ausschließlich in Graz und wurden den im Psychiatriekonzept definierten Versorgungsregionen im Sinne des Sektorprinzips lediglich spezifische Abteilungen in der Landesnervenklinik Sigmund Freud (LSF) zugeordnet, obwohl Dezentralisierungsmaßnahmen in ganz Österreich in Umsetzung begriffen sind.


 
Das Land Steiermark - Fachabteilung 8B