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Menschen, die während oder nach ihrer psychischen Erkrankung keiner Erwerbsarbeit nachgehen können bzw. mit denen dieser Schritt aufgrund der Schwere der krankheitsbedingten Belastung nicht im Zuge arbeitsrehabilitativer Maßnahmen vorbereitet werden kann, wird in den „tagesstrukturierenden Einrichtungen“ eine Beschäftigung geboten. Tagesstätten sorgen mit vielen verschiedenen Maßnahmen, v.a. aber durch das (Wieder-) Erlernen von Fähigkeiten der Alltagsbewältigung, für eine allgemeine Verbesse... lesen Sie hier weiter
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